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AGB l Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Design-Leistungen
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§ 1 Geltungsbereich

(1) Das 4dstudio.net (nachfolgend „4dstudio“ genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
(2) Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
(4) Das 4dstudio ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmeldung, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigungen wirksam.

§ 2 Vertragsabschluß /-inhalt /-laufzeit /-beendigung

(1) Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit schriftlicher Bestätigung des Auftrags durch das 4dstudio oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
(2) Die Übernahme einer Garantie durch das 4dstudio bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung.
(3) Individuelle Leistungsangebote des 4dstudio erfolgen auf der Grundlage der Angabe des Kunden über sein zur Zeit genutztes EDV-System, über vom Kunden beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder der fachlichen funktionalen Aspekte. Der Kunde trägt das Risiko dafür, daß die auf dieser Grundlage angebotenen Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er dies schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens des 4dstudio wirksam.
(4) Die Vertragsdauer ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung. Soweit Rücktritt bzw. Kündigung gesetzlich oder nach dem Vertrag zulässig sind, bedürfen sie der Schriftform.

§ 3 Lieferungs- und Leistungspflichten

(1) Das 4dstudio erbringt die nach dem Vertrag geschuldeten Lieferungen und Leistungen innerhalb der vertraglich vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen. Ohne gegenteilige ausdrückliche Vereinbarung sind alle Liefer- und Leistungspflichten ca.-Fristen und verlängern sich um den Zeitraum, in dem das 4dstudio durch Umstände, welche das 4dstudio nicht zu vertreten hat (z.B. Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, behördliches Eingreifen oder vergleichbare Umstände) und durch die das 4dstudio daran gehindert ist, die Lieferung oder Leistung termingerecht auszuführen. Entsprechendes gilt für den Zeitraum, in dem das 4dstudio auf die Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden wartet, die für die Lieferung oder Leistung erforderlich sind. Das 4dstudio wird den Kunden über absehbare Verzögerungen stets informieren und bemüht sein, die Lieferung oder Leistung termingerecht zu erbringen.
(2) Das 4dstudio trägt keine Verantwortung für das Ausbleiben oder Unterbrechungen der vereinbarten Lieferungen und Leistungen (Störungen), die dadurch verursacht werden, daß Kunden oder dritte Personen, deren Handeln dem Kunden zurechenbar ist, die Lieferung und Leistung unsachgemäß nutzen oder behandeln, oder daß der Kunde im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen des 4dstudio eigene Hard- oder Software oder sonstiges Material einsetzt, das von 4dstudio nicht ausdrücklich zugelassen ist und die Störung hervorruft, oder der Kunde nicht in dem gebotenen Umfang an der Analyse oder Beseitigung der Störung durch das 4dstudio mitwirkt. Das 4dstudio ist bei Lieferungen und Leistungen, die die Nutzung des Internet durch den Kunden beinhalten, für die Ordnungsmäßigkeit des Datenverkehrs im 4dstudio-Netz und solchen Anschlußnetzen verantwortlich, für das 4dstudio ausdrücklich die Verantwortung übernimmt; der Kunde akzeptiert, daß das 4dstudio für Störungen der Lieferungen und Leistungen, die ihre Ursache in einer Beeinträchtigung des Datenverkehrs im Internet außerhalb des vorstehend definierten Einflußbereichs des 4dstudio haben, nicht einzustehen hat.
(3) Überschreitet das 4dstudio verbindliche Liefer- oder Leistungstermine, so obliegt es dem Kunden, dem 4dstudio schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung zu setzen, nach deren fruchtlosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten oder eine der Beeinträchtigung entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen kann. Soweit ein Dauerschuldverhältnis begründet wurde, tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht zur vorzeitigen Kündigung.
(4) Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ist das 4dstudio nicht verpflichtet, gelieferte Programme zu installieren. Die Kompatibilität von gelieferten Programmen mit der Soft- und Hardware des Kunden ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung geschuldet. Das 4dstudio ist auch, wenn die Installation als solche vom 4dstudio erbracht wird, nicht verpflichtet, die Anpassung bereits beim Kunden bestehender Programme an die gelieferte Software zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandenen Programme vom 4dstudio bezogen worden sind. Weitere begleitende Leistungen des 4dstudio, auch die Benutzereinführung und ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
(5) Wurde der Versand von Produkten und/oder Arbeitsergebnissen durch das 4dstudio vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung mit Übergabe der Liefergegenstände an das Beförderungsunternehmen auf den Auftraggeber über. Bei Lieferung durch das 4dstudio geht die Gefahr mit der Installation bzw. Ablieferung auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch für Teillieferungen und dann, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
(6) Wurde die Abrufbarkeit von Produkten und/oder Arbeitsergebnissen des 4dstudio über das Internet vereinbart, so gewährleistet das 4dstudio eine Erreichbarkeit seiner Internetwebserver von 98,5 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in der der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflußbereich des 4dstudio liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Der Kunde stimmt zu, daß das 4dstudio vorrübergehend den Zugriff fremder Rechner oder Services auf seine Infrastruktur blockieren kann, wenn diese Sperrung erforderlich ist, und die Infrastruktur des vom 4dstudio betriebenen Netzes vor akuten Gefahren zu schützen und die betreffende Gefahrenlage vom 4dstudio nicht zu vertreten ist.
(6) Das 4dstudio verwahrt alle ihm überlassenen oder von ihm angefertigten Roh- und Hilfsmittel zur Erstellung des Endproduktes, insbesondere Manuskripte, Druckvorlagen, Filme, Fotos und Reinzeichnungen über einen angemessenen Zeitraum mit der angemessenen Sorgfalt. Ein Anspruch des Kunden auf Verwahrung besteht nicht, kann jedoch im Einzelfall gesondert vereinbart werden. Für Beschädigungen haftet das 4dstudio nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorbenannten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.

§ 4 Treuebindung

Das 4dstudio unterwirft sich einer Treuebindung gegenüber dem Kunden. Danach ist das 4dstudio zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden zutreffende und ausreichende Beratung verpflichtet. Dies betrifft insbesondere die Budgetierung von Einzelmaßnahmen und die Medienauswahl. Das 4dstudio ist verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Kunden abzustimmen und ihm Entwürfe, Konzepte, Kostenvoranschläge und Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde fördert die Durchführung des Vertrages, indem er die vereinbarten Mitwirkungspflichten (insbesondere die vor Erstellung der Lieferungen und Leistungen durch das 4dstudio innerhalb der Leistungsfristen notwendigen Prüfungen und Genehmigungen von Konzepten, Überreichungen von Texten und Vorlagen etc.) innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen erfüllt. Kommt der Kunde dieser Pflicht auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist durch das 4dstudio nicht nach, ist das 4dstudio nach seiner Wahl berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten und als Schadensersatz - je nach Art der Preisvereinbarung - entweder ein dem Stadium der Entwicklung des Auftrages entsprechenden Anteil des Pauschalpreises, mindestens aber 2/3 des Pauschalpreises oder den bisher entstandenen Aufwand zuzüglich des entgangenen Gewinns zu verlangen. Ist ein Dauerschuldverhältnis vereinbart, tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts ein Recht zur fristlosen Kündigung. Als Schadensersatz kann das 4dstudio dann den bisher entstandenen Aufwand zuzüglich des entgangenen Gewinns verlangen.
(2) Soweit im Vertrag keine andere Regelung getroffen ist, hat der Kunde auf eigene Kosten die technischen Voraussetzungen und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen des 4dstudio notwendig sind. Er ist insbesondere verantwortlich für die Bereitstellung aller Anschlüsse, Netzwerkausrüstungen und sonstige Einrichtungen und sorgt dafür, daß diese den aktuellen Branchenstandards und den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Das Entgelt für die Leistungen des 4dstudio wird im Angebot bzw. im Auftrag festgelegt. Dabei gelten die Preise für die genannten Leistungen jeweils für den üblichen Umfang und unter dem Vorbehalt, daß die dem Angebot zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Zwischenzeitliche Preissteigerungen durch Lohnerhöhung oder Materialpreissteigerungen in den verarbeitenden Zulieferbetrieben werden vom 4dstudio an den Kunden weitergegeben. Zusätzlicher Aufwand, der bei Angebotsabgabe nicht erkennbar war, wird zum jeweils gültigen Stundensatz berechnet. Nachträgliche Änderungen des Auftragsumfangs auf Veranlassung des Kunden einschließlich der dadurch verursachten Mehraufwendungen werden dem Kunden gesondert nach der entsprechenden Preisliste des 4dstudio berechnet. Die Preise des 4dstudio gelten ab dem Geschäftssitz in Hannover. Sie schließen - falls eine Versendung notwendig oder vereinbart werden sollte - Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen, Reisekosten und sonstige Versandkosten nicht ein.
(2) Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung per Überweisung auf eines der Konten des 4dstudio fällig. Die laufenden Gebühren sind grundsätzlich zu den vertraglich vereinbarten turnusmäßigen Zahlungszeitpunkten zur Zahlung in gleicher Weise fällig. Skonti werden nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.
(3) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist das 4dstudio berechtigt, unbeachtet seiner sonstigen gesetzlichen Rechte Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatzüberleitungsgesetz zu verlangen.
(4) Nachträgliche Änderungen des Auftragsumfangs auf Veranlassung des Kunden einschließlich der dadurch verursachten Mehraufwendungen werden dem Kunden gesondert nach den entsprechenden Preislisten des 4dstudio berechnet.
(5) Das 4dstudio hat das Recht, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit einer Vorankündigungsfrist von zwei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats die laufenden Gebühren und Leistungsinhalte von Dauerverträgen veränderten Gegebenheiten anzupassen. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Gebühren und/oder Leistungsinhalten fortführen, so hat er das Recht, unabhängig von der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist vorzeitig mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Änderung zu kündigen. Diese Kündigung muß schriftlich erfolgen und dem 4dstudio innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung gemäß Satz 1 zugehen.
(6) Soweit laufende Gebühren im Vertrag durch die Festlegung eines bestimmten Nutzungsumfanges bestimmt sind, ermäßigen sich die Gebühren nicht, wenn der Kunde den vereinbarten Nutzungsumfang nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt. Das 4dstudio teilt dem Kunden bei nutzungsabhängigen Vergütungen mit der Rechnung die Höhe des Nutzungsumfanges mit, und hält Belege zum Nachweis der in Anspruch genommene Nutzung für einen Zeitraum von 60 Tagen vor. Der Kunde kann gegen die Ordnungsmäßigkeit nutzungsabhängiger Abrechnungen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Erhalt der Abrechnung schriftlich Widerspruch erheben; nach Ablauf dieser Frist ist er mit dem Einwand einer geringeren Inanspruchnahme der Nutzung ausgeschlossen.
(7) Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch 4DSTUDIO mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Kunden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Kunden dafür vereinbarten Entgeltes (Präsentationshonorar). Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Abzüge und Muster können berechnet werden, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. 4DSTUDIO arbeitet in keinem Fall unentgeltlich, auch nicht, wenn die Entwürfe oder Beratung durch den Kunden nicht genutzt werden. Wurde kein Honorar vereinbart, so werden die Leistungen nach Aufwand gemäß der derzeit gültigen Preisliste von 4DSTUDIO berechnet.

§ 7 Urheberrechte, Nutzungsrechte, Zeichnungsrechte, Lizenzen, Eigentumsvorbehalte

(1) Der Kunde erklärt, alle Rechte (Eigentums- und Urheberrechte etc.) an Vorlagen und Texten, die er dem 4dstudio übergibt, zu besitzen. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages, Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden.
(2) Das 4dstudio versichert, die von ihm erstellten Lieferungen und Leistungen unter Berücksichtigung von Rechten Dritter erstellt zu haben, also ohne in unzulässiger Weise das geistige Eigentum Dritter zu nutzen bzw. wettbewerbsrechtswidrige Handlungen zu begehen. Eine entsprechende Gewährleistung übernimmt das 4dstudio hierfür nicht, erklärt sich aber bereit, im Falle des etwaigen Rechtsverstoßes erbrachte Lieferungen und Leistungen unverzüglich zu verändern.
(3) Soweit das 4dstudio dem Kunden vertraglich schutzrechtsfähige Lieferungen und Leistungen bzw. Lizenzen überläßt, sind sich die Parteien einig, daß vorbehaltlich einer ausdrücklich entgegenstehenden Vereinbarung im Vertrag bzw. in der Lizenzvereinbarung die Schutzrechte und Lizenzen im Verhältnis zwischen den Parteien ausschließlich dem 4dstudio zustehen. Dies gilt auch für weitere Zusätze, Verbesserungen oder Modifikationen der Lieferungen und Leistungen unabhängig davon, ob diese unter Mitwirkung des Kunden entstanden sind. Der Kunde erhält - vorbehaltlich einer ausdrücklichen entgegenstehenden Vereinbarung im Vertrag oder Lizenzvereinbarung - nur die einfache, nicht übertragbare und auf die Dauer des Vertrages mit dem 4dstudio begrenzte Berechtigung, die betreffende Lieferung oder Leistung vertragsgemäß zu nutzen. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst im Zeitpunkt vollständiger Bezahlung. Hinsichtlich für den Kunden erstellter Software überträgt das 4dstudio nur insoweit die Nutzungsrechte an den Kunden, wie das 4dstudio selbst von Dritten Nutzungsrechte an der benutzten Software erhalten hat, es sei denn, das 4dstudio ist der alleinige Ersteller der Software. Das Urheberrecht sowie der Quellcode erstellter Programme verbleiben, soweit vertraglich nicht anders geregelt, beim 4dstudio.
(4) Das 4dstudio steht dafür ein, daß durch die Ausübung der dem Kunden vertragsgemäß eingeräumten Rechte zur Nutzung von Lieferungen und Leistungen vom 4dstudio keine Rechte Dritter verletzt werden. Falls Dritte gegen den Kunden Ansprüche geltend machen, die auf eine Verletzung eines Schutzrechts des Dritten durch den vertragsgemäßen Gebrauch der dem Kunden vom 4dstudio überlassenen Lieferungen und Leistungen sind, wird der Kunde das 4dstudio unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Das 4dstudio ist verpflichtet und berechtigt, den Kunden nach seiner Wahl auf eigene Kosten gegen die Ansprüche der Dritten zu verteidigen oder zur Abwendung eines Rechtsstreits den Verletzungsvorwurf durch Änderung der Leistung oder auf andere Weise zu beseitigen.
(5) Soweit dem Kunden des 4dstudio ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Lieferungen und Leistungen eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuelle Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an das 4dstudio zurückzugeben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinem Computersystem. Der Kunde gibt auch sämtliche anderen Gegenstände und Unterlagen unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Vertragsbeendigung, auf eigene Kosten und Gefahr an das 4dstudio zurück.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, durch geeignete Vorsorgemaßnahmen (z.B. Geheimhaltung von Paßwörtern) sicherzustellen, daß die Nutzung der vom 4dstudio erbrachten Lieferungen und Leistungen im vorstehenden Sinne durch Dritte unterbleibt. Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen diese Pflicht ist das 4dstudio berechtigt, nach seiner Wahl die Leistungen ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen oder das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
(7) Grundsätzlich unterliegen alle Leistungen des 4dstudio als geistige Schöpfungen dem Urheberrechtsgesetz. Dies sind insbesondere Texte, Entwürfe, Layouts, Zeichnungen, Tabellen, Karten, Fotos sowie Veranstaltungsideen. Die Nutzungsrechte werden, wenn nicht anders geregelt, stets für den im Angebot und Auftrag vorgesehenen Umfang (Vertriebsgebiet, Auflage, Dauer etc.) und ausschließlich an den Kunden übertragen. Werden im Rahmen von Präsentationen vorgelegte Arbeiten voll bezahlt, so gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte auf den Kunden über.
(8) Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens des 4dstudio nur nach besonderer Vereinbarung übernommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die im Angebots und/ oder Präsentations-Stadium eingereichten Vorschläge zu verwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.
(9) Originale, die zur Erstellung des Endproduktes angefertigt werden mußten, insbesondere Illustrationen, Layouts, Grafiken, Fotos usw. verbleiben im Eigentum des 4dstudio. In der Regel gehen lediglich die Nutzungsrechte auf den Kunden über. Ein Überlassen der Originale ist im Einzelfall gegen Entgelt möglich.
(10) Das 4dstudio hat das Recht, alle von ihr entworfenen Produkte, insbesondere Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften sowie alle Druckprodukte und Internetseiten mit vollem Namen und Sitz der Firma in angemessener Schriftgröße zu zeichnen oder die Leistungen in einem eventuell vorhandenen Impressum mit den obengenannten Angaben zu versehen.
(11) Das Eigentum an gelieferten Arbeitsergebnissen und Gegenständen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten.

§ 8 Gewährleistung

(1) Das 4dstudio weist darauf hin, daß nach gegenwärtigem technischem Entwicklungsstand vorübergehende und unwesentliche Fehler in Softwareprogrammen nicht völlig ausgeschlossen werden können.
(2) Das 4dstudio haftet nicht für die Richtigkeit aller dem 4dstudio überlassenen Textangaben, Fotos und Illustrationen und deren Nutzung. Für fernmündlich durchgegebene Korrekturen übernimmt das 4dstudio keine Haftung. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist das Manuskript maßgebend. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Kunden. Die Gefahr etwaiger Fehler in der Druckvorlage oder sonstigen Manuskripten geht mit der Freigabeerklärung für den Druck oder die sonstige Produktion auf den Kunden über. Delegiert der Kunde im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an das 4dstudio, stellt er sie von der Haftung frei. Bei farbigen Reproduktionen können in allen Druckverfahren geringe Farbabweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Die Anzeige von Internetseiten kann je nach den verwendeten Programmen beim Betrachter in Form und Farbe vom Präsentationsentwurf abweichen.
(3) Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Leistungen in jedem Falle unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
(4) Beanstandungen durch den Kunden müssen innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware und schriftlich erfolgen. Verdeckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, können nur innerhalb von einem Jahr nach Empfang der Ware gegenüber 4dstudio geltend gemacht werden. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung des 4dstudio mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
(5) Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde kostenlose Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, verweigert das 4dstudio die Nacherfüllung, oder ist die den Kunden zustehende Art der Nacherfüllung unzumutbar, so hat der Kunde das Recht, eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten, nach Maßgabe des § 9 Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Erstattung seiner vergeblichen Aufwendungen geltend zu machen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
(6) Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde von sich aus in die Arbeitsergebnisse des 4dstudio eingreift, sie wie auch immer modifiziert, unabhängig in welchem Umfang solche Modifikationen stattfinden oder stattgefunden haben. Als Modifikation gilt auch die Übersetzung in eine andere Programmiersprache.
(7) Die genannten Gewährleistungsansprüche wegen Mängel der gelieferten Produkte verjähren innerhalb von einem Jahr nach deren Ablieferung bei dem Kunden.

§ 9 Haftung

(1) Das 4dstudio haftet nur dann für Schäden, wenn das 4dstudio seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des 4dstudio zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, so ist die Haftung des 4dstudio auf den Schaden beschränkt, der für das 4dstudio bei Vertragsschluß vernünftigerweise vorhersehbar war. Die Haftung für Schäden aus Verzug und anfänglicher Unmöglichkeit ist der Höhe nach auf den Betrag der einzelvertraglich vereinbarten Vergütung, bei Dauerschuldverhältnissen auf die vertraglich vereinbarte Jahresgebühr beschränkt.
(2) Die Haftung des 4dstudio wegen Personenschäden, abgegebener Garantien, sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

§ 10 Geheimhaltung

Soweit nicht einzelvertraglich weitergehende Vertraulichkeitspflichten vereinbart sind, sind beide Parteien zur Geheimhaltung aller ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen über den Geschäftsbetrieb des anderen, insbesondere Interna, Geschäftsgeheimnisse und Kunden, die bei Anlegung eines vernünftigen kaufmännischen Maßstabes als geheimhaltungsbedürftig anzusehen sind, verpflichtet. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

§ 11 Konkurrenzausschluß

Das 4dstudio verpflichtet sich, den Kunden über eventuelle Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt auf Verlangen einen Konkurrenzausschluß für im einzelnen festzulegende Produkte oder Dienstleistungen. Mit der Einräumung des Konkurrenzausschlusses verpflichtet sich der Kunde, für die Dauer des Vertrages keine Konkurrenzunternehmen des 4dstudio mit Lieferung und Leistung im Bereich des Vertragsgegenstandes zu beauftragen.

§ 12 Subunternehmer

Das 4dstudio ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Kunden der Hilfe geeigneter Dritter zu bedienen. Die Auswahl liegt, soweit sich der Kunde nicht ausdrücklich und schriftlich ein Mitspracherecht vorbehalten hat, im Ermessen des 4dstudio. Das 4dstudio haftet für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB im Rahmen der in § 9 dieser AGB bestimmten Schranken.

§ 13 Weiterveräußerung

(1) Soweit nicht vertraglich ausdrücklich anders vereinbart, erbringt das 4dstudio seine Lieferungen und Leistungen zum Zwecke der Nutzung im Geschäftsbetrieb des Kunden.
(2) Vertreibt der Kunde die vom 4dstudio erbrachten Lieferungen und Leistungen seinerseits an Dritte (Endkunden) weiter oder benutzt er die vom 4dstudio ihm vertraglich bereitgestellte Infrastruktur zur Erbringung von Leistungen an Endkunden, so verpflichtet sich der Kunde, beim Weitervertrieb die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes und den neusten Stand der Technik zu beachten. Er ist gehalten, öffentliche Äußerungen insbesondere durch Werbung oder bei der Kennzeichnung nur bestimmter Eigenschaften oder Lieferungen und Leistungen des 4dstudio zu unterlassen, denen das 4dstudio nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Er hat alles zu unterlassen, was geeignet sein kann, den guten Namen und den Ruf der Lieferungen und Leistungen des 4dstudio zu beeinträchtigen.
(3) Zum Weitervertrieb der Lieferungen und Leistungen des 4dstudio berechtigte Kunden haben nicht das Recht, das 4dstudio rechtsgeschäftlich zu vertreten. Sie sind verpflichtet, jeden Anschein der Berechtigung zu vermeiden, unmittelbare vertragliche Beziehungen zwischen den Endkunden und dem 4dstudio herzustellen und die Vertragsbeziehung mit den Endkunden ohne Einbeziehung des 4dstudio abzuwickeln. Das 4dstudio ist berechtigt, Anfragen der Endkunden und den direkten Kontakt mit ihnen abzulehnen.
(4) Im Falle des Weitervertriebes von Lieferungen und Leistungen des 4dstudio im Sinne der vorstehenden Absätze ist der Kunde verpflichtet, seine Endkunden zur Einhaltung der AGB zum Schutz der Rechte des 4dstudio und der Integrität der Lieferungen und Leistungen des 4dstudio enthaltenen Bestimmungen, sowie der entsprechenden einzelvertraglichen Bestimmungen zu verpflichten. Der Kunde stellt das 4dstudio von Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Verstoß seiner Endkunden gegen die betreffenden Bestimmungen resultieren.

§ 14 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kunde kann gegen das 4dstudio gerichtete Ansprüche nur mit schriftlicher Zustimmung des 4dstudio an Dritte abtreten und die Rechtstellung aus vom 4dstudio geschlossenen Verträgen nur mit schriftlicher Zustimmung des 4dstudio auf Dritte übertragen.
(2) Der Kunde darf gegen Ansprüche des 4dstudio nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen aufrechnen.
(3) Gerät der Kunde mit Zahlung aus einem mit dem 4dstudio abgeschlossenen Einzelvertrag in Verzug, so kann das 4dstudio die Erfüllung fälliger Lieferungen oder Leistungen im Rahmen der sonstigen Geschäftsbeziehung zum Kunden verweigern, bis der Verzug beseitigt ist.

§ 15 Datenschutz

(1) Das 4dstudio weist gemäß §§ 33 BDSG, 3 TDDSG und 3 TDSV darauf hin, daß personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde erteilt hierzu mit Vertragsabschluß seine Zustimmung. Er kann diese jederzeit gem. § 3 Abs. 6 TDDSG widerrufen.
(2) Das 4dstudio ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Kunden zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen erforderlich ist. Der Kunde kann dieser Verwendung seiner Daten widersprechen. Das 4dstudio wird den Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Tatbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.
(3) Das 4dstudio weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, daß der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigem Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, daß der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und auch weiterer dort abgelegten Daten den Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Aus andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

§ 16 Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel

(1) Jegliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, ebenso wie die Abänderungen oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Das Schriftlichkeitserfordernis nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auch durch Erklärung per Telefax gewahrt. Das 4dstudio kann für besondere Geschäftszweige in seinen Angeboten vorsehen, daß abweichend von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verträge auch durch elektronische Willenserklärungen geschlossen und geändert werden können.
(2) Für die vom 4dstudio auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der Bestimmung zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Hannover.
(4) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wie sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

 
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