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§ 1 Geltungsbereich
(1) Das 4dstudio.net (nachfolgend „4dstudio“
genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen
ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
(2) Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt
oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen
wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen
gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in
Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen
vorbehaltlos erbringen.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
(4) Das 4dstudio ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist
zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht
der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb
von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmeldung,
spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt, zu dem die
Änderungen in Kraft treten sollen, so werden
diese entsprechend der Ankündigungen wirksam.
§ 2 Vertragsabschluß /-inhalt /-laufzeit
/-beendigung
(1) Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit schriftlicher
Bestätigung des Auftrags durch das 4dstudio oder
mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
(2) Die Übernahme einer Garantie durch das 4dstudio
bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung.
(3) Individuelle Leistungsangebote des 4dstudio erfolgen
auf der Grundlage der Angabe des Kunden über
sein zur Zeit genutztes EDV-System, über vom
Kunden beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder
der fachlichen funktionalen Aspekte. Der Kunde trägt
das Risiko dafür, daß die auf dieser Grundlage
angebotenen Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen
entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben
vereinbaren möchte, hat er dies schriftlich niederzulegen.
Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens des 4dstudio
wirksam.
(4) Die Vertragsdauer ergibt sich aus der vertraglichen
Vereinbarung. Soweit Rücktritt bzw. Kündigung
gesetzlich oder nach dem Vertrag zulässig sind,
bedürfen sie der Schriftform.
§ 3 Lieferungs- und Leistungspflichten
(1) Das 4dstudio erbringt die nach dem Vertrag geschuldeten
Lieferungen und Leistungen innerhalb der vertraglich
vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen. Ohne gegenteilige
ausdrückliche Vereinbarung sind alle Liefer-
und Leistungspflichten ca.-Fristen und verlängern
sich um den Zeitraum, in dem das 4dstudio durch Umstände,
welche das 4dstudio nicht zu vertreten hat (z.B. Arbeitskämpfe,
höhere Gewalt, behördliches Eingreifen oder
vergleichbare Umstände) und durch die das 4dstudio
daran gehindert ist, die Lieferung oder Leistung termingerecht
auszuführen. Entsprechendes gilt für den
Zeitraum, in dem das 4dstudio auf die Erfüllung
von Mitwirkungspflichten des Kunden wartet, die für
die Lieferung oder Leistung erforderlich sind. Das
4dstudio wird den Kunden über absehbare Verzögerungen
stets informieren und bemüht sein, die Lieferung
oder Leistung termingerecht zu erbringen.
(2) Das 4dstudio trägt keine Verantwortung für
das Ausbleiben oder Unterbrechungen der vereinbarten
Lieferungen und Leistungen (Störungen), die dadurch
verursacht werden, daß Kunden oder dritte Personen,
deren Handeln dem Kunden zurechenbar ist, die Lieferung
und Leistung unsachgemäß nutzen oder behandeln,
oder daß der Kunde im Zusammenhang mit den Lieferungen
und Leistungen des 4dstudio eigene Hard- oder Software
oder sonstiges Material einsetzt, das von 4dstudio
nicht ausdrücklich zugelassen ist und die Störung
hervorruft, oder der Kunde nicht in dem gebotenen
Umfang an der Analyse oder Beseitigung der Störung
durch das 4dstudio mitwirkt. Das 4dstudio ist bei
Lieferungen und Leistungen, die die Nutzung des Internet
durch den Kunden beinhalten, für die Ordnungsmäßigkeit
des Datenverkehrs im 4dstudio-Netz und solchen Anschlußnetzen
verantwortlich, für das 4dstudio ausdrücklich
die Verantwortung übernimmt; der Kunde akzeptiert,
daß das 4dstudio für Störungen der
Lieferungen und Leistungen, die ihre Ursache in einer
Beeinträchtigung des Datenverkehrs im Internet
außerhalb des vorstehend definierten Einflußbereichs
des 4dstudio haben, nicht einzustehen hat.
(3) Überschreitet das 4dstudio verbindliche Liefer-
oder Leistungstermine, so obliegt es dem Kunden, dem
4dstudio schriftlich eine angemessene Nachfrist zur
Leistungserbringung zu setzen, nach deren fruchtlosen
Ablauf er vom Vertrag zurücktreten oder eine
der Beeinträchtigung entsprechende Herabsetzung
der Vergütung verlangen kann. Soweit ein Dauerschuldverhältnis
begründet wurde, tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts
das Recht zur vorzeitigen Kündigung.
(4) Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung
ist das 4dstudio nicht verpflichtet, gelieferte Programme
zu installieren. Die Kompatibilität von gelieferten
Programmen mit der Soft- und Hardware des Kunden ist
nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung
geschuldet. Das 4dstudio ist auch, wenn die Installation
als solche vom 4dstudio erbracht wird, nicht verpflichtet,
die Anpassung bereits beim Kunden bestehender Programme
an die gelieferte Software zu leisten. Dies gilt auch
dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandenen Programme
vom 4dstudio bezogen worden sind. Weitere begleitende
Leistungen des 4dstudio, auch die Benutzereinführung
und ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt,
wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
worden ist.
(5) Wurde der Versand von Produkten und/oder Arbeitsergebnissen
durch das 4dstudio vereinbart, geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung
mit Übergabe der Liefergegenstände an das
Beförderungsunternehmen auf den Auftraggeber
über. Bei Lieferung durch das 4dstudio geht die
Gefahr mit der Installation bzw. Ablieferung auf den
Auftraggeber über. Dies gilt auch für Teillieferungen
und dann, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart
ist.
(6) Wurde die Abrufbarkeit von Produkten und/oder
Arbeitsergebnissen des 4dstudio über das Internet
vereinbart, so gewährleistet das 4dstudio eine
Erreichbarkeit seiner Internetwebserver von 98,5 %
im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten,
in der der Webserver aufgrund von technischen oder
sonstigen Problemen, die nicht im Einflußbereich
des 4dstudio liegen (höhere Gewalt, Verschulden
Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen
ist. Der Kunde stimmt zu, daß das 4dstudio vorrübergehend
den Zugriff fremder Rechner oder Services auf seine
Infrastruktur blockieren kann, wenn diese Sperrung
erforderlich ist, und die Infrastruktur des vom 4dstudio
betriebenen Netzes vor akuten Gefahren zu schützen
und die betreffende Gefahrenlage vom 4dstudio nicht
zu vertreten ist.
(6) Das 4dstudio verwahrt alle ihm überlassenen
oder von ihm angefertigten Roh- und Hilfsmittel zur
Erstellung des Endproduktes, insbesondere Manuskripte,
Druckvorlagen, Filme, Fotos und Reinzeichnungen über
einen angemessenen Zeitraum mit der angemessenen Sorgfalt.
Ein Anspruch des Kunden auf Verwahrung besteht nicht,
kann jedoch im Einzelfall gesondert vereinbart werden.
Für Beschädigungen haftet das 4dstudio nur
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollen
die vorbenannten Gegenstände versichert werden,
so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.
§ 4 Treuebindung
Das 4dstudio unterwirft sich einer Treuebindung gegenüber
dem Kunden. Danach ist das 4dstudio zu einer objektiven,
allein auf die Zielsetzung des Kunden zutreffende
und ausreichende Beratung verpflichtet. Dies betrifft
insbesondere die Budgetierung von Einzelmaßnahmen
und die Medienauswahl. Das 4dstudio ist verpflichtet,
sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen
mit dem Kunden abzustimmen und ihm Entwürfe,
Konzepte, Kostenvoranschläge und Terminpläne
zur Bewilligung vorzulegen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde fördert die Durchführung
des Vertrages, indem er die vereinbarten Mitwirkungspflichten
(insbesondere die vor Erstellung der Lieferungen und
Leistungen durch das 4dstudio innerhalb der Leistungsfristen
notwendigen Prüfungen und Genehmigungen von Konzepten,
Überreichungen von Texten und Vorlagen etc.)
innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen erfüllt.
Kommt der Kunde dieser Pflicht auch nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist durch das 4dstudio nicht nach,
ist das 4dstudio nach seiner Wahl berechtigt, die
Leistungen ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung
vorübergehend einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten
und als Schadensersatz - je nach Art der Preisvereinbarung
- entweder ein dem Stadium der Entwicklung des Auftrages
entsprechenden Anteil des Pauschalpreises, mindestens
aber 2/3 des Pauschalpreises oder den bisher entstandenen
Aufwand zuzüglich des entgangenen Gewinns zu
verlangen. Ist ein Dauerschuldverhältnis vereinbart,
tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts ein
Recht zur fristlosen Kündigung. Als Schadensersatz
kann das 4dstudio dann den bisher entstandenen Aufwand
zuzüglich des entgangenen Gewinns verlangen.
(2) Soweit im Vertrag keine andere Regelung getroffen
ist, hat der Kunde auf eigene Kosten die technischen
Voraussetzungen und Arbeitsbedingungen zu schaffen,
die zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen
des 4dstudio notwendig sind. Er ist insbesondere verantwortlich
für die Bereitstellung aller Anschlüsse,
Netzwerkausrüstungen und sonstige Einrichtungen
und sorgt dafür, daß diese den aktuellen
Branchenstandards und den vertraglich vereinbarten
Spezifikationen entsprechen.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Das Entgelt für die Leistungen des 4dstudio
wird im Angebot bzw. im Auftrag festgelegt. Dabei
gelten die Preise für die genannten Leistungen
jeweils für den üblichen Umfang und unter
dem Vorbehalt, daß die dem Angebot zugrunde
gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Zwischenzeitliche
Preissteigerungen durch Lohnerhöhung oder Materialpreissteigerungen
in den verarbeitenden Zulieferbetrieben werden vom
4dstudio an den Kunden weitergegeben. Zusätzlicher
Aufwand, der bei Angebotsabgabe nicht erkennbar war,
wird zum jeweils gültigen Stundensatz berechnet.
Nachträgliche Änderungen des Auftragsumfangs
auf Veranlassung des Kunden einschließlich der
dadurch verursachten Mehraufwendungen werden dem Kunden
gesondert nach der entsprechenden Preisliste des 4dstudio
berechnet. Die Preise des 4dstudio gelten ab dem Geschäftssitz
in Hannover. Sie schließen - falls eine Versendung
notwendig oder vereinbart werden sollte - Verpackung,
Fracht, Porto, Versicherungen, Reisekosten und sonstige
Versandkosten nicht ein.
(2) Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von
14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung
per Überweisung auf eines der Konten des 4dstudio
fällig. Die laufenden Gebühren sind grundsätzlich
zu den vertraglich vereinbarten turnusmäßigen
Zahlungszeitpunkten zur Zahlung in gleicher Weise
fällig. Skonti werden nur aufgrund ausdrücklicher
schriftlicher Vereinbarung gewährt.
(3) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug,
ist das 4dstudio berechtigt, unbeachtet seiner sonstigen
gesetzlichen Rechte Verzugszinsen in Höhe von
7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem
Diskontsatzüberleitungsgesetz zu verlangen.
(4) Nachträgliche Änderungen des Auftragsumfangs
auf Veranlassung des Kunden einschließlich der
dadurch verursachten Mehraufwendungen werden dem Kunden
gesondert nach den entsprechenden Preislisten des
4dstudio berechnet.
(5) Das 4dstudio hat das Recht, durch schriftliche
Mitteilung an den Kunden mit einer Vorankündigungsfrist
von zwei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats
die laufenden Gebühren und Leistungsinhalte von
Dauerverträgen veränderten Gegebenheiten
anzupassen. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den
geänderten Gebühren und/oder Leistungsinhalten
fortführen, so hat er das Recht, unabhängig
von der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist
vorzeitig mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Änderung
zu kündigen. Diese Kündigung muß schriftlich
erfolgen und dem 4dstudio innerhalb einer Frist von
vier Wochen nach Zugang der Mitteilung gemäß
Satz 1 zugehen.
(6) Soweit laufende Gebühren im Vertrag durch
die Festlegung eines bestimmten Nutzungsumfanges bestimmt
sind, ermäßigen sich die Gebühren
nicht, wenn der Kunde den vereinbarten Nutzungsumfang
nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt.
Das 4dstudio teilt dem Kunden bei nutzungsabhängigen
Vergütungen mit der Rechnung die Höhe des
Nutzungsumfanges mit, und hält Belege zum Nachweis
der in Anspruch genommene Nutzung für einen Zeitraum
von 60 Tagen vor. Der Kunde kann gegen die Ordnungsmäßigkeit
nutzungsabhängiger Abrechnungen innerhalb einer
Frist von zwei Monaten nach Erhalt der Abrechnung
schriftlich Widerspruch erheben; nach Ablauf dieser
Frist ist er mit dem Einwand einer geringeren Inanspruchnahme
der Nutzung ausgeschlossen.
(7) Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer
Vorschläge durch 4DSTUDIO mit dem Ziel des Vertragsabschlusses
mit dem Kunden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall
abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem
Kunden dafür vereinbarten Entgeltes (Präsentationshonorar).
Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Abzüge
und Muster können berechnet werden, auch wenn
der Auftrag nicht erteilt wird. 4DSTUDIO arbeitet
in keinem Fall unentgeltlich, auch nicht, wenn die
Entwürfe oder Beratung durch den Kunden nicht
genutzt werden. Wurde kein Honorar vereinbart, so
werden die Leistungen nach Aufwand gemäß
der derzeit gültigen Preisliste von 4DSTUDIO
berechnet.
§ 7 Urheberrechte, Nutzungsrechte, Zeichnungsrechte,
Lizenzen, Eigentumsvorbehalte
(1) Der Kunde erklärt, alle Rechte (Eigentums-
und Urheberrechte etc.) an Vorlagen und Texten, die
er dem 4dstudio übergibt, zu besitzen. Der Kunde
haftet allein, wenn durch die Ausführung seines
Auftrages, Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter,
verletzt werden.
(2) Das 4dstudio versichert, die von ihm erstellten
Lieferungen und Leistungen unter Berücksichtigung
von Rechten Dritter erstellt zu haben, also ohne in
unzulässiger Weise das geistige Eigentum Dritter
zu nutzen bzw. wettbewerbsrechtswidrige Handlungen
zu begehen. Eine entsprechende Gewährleistung
übernimmt das 4dstudio hierfür nicht, erklärt
sich aber bereit, im Falle des etwaigen Rechtsverstoßes
erbrachte Lieferungen und Leistungen unverzüglich
zu verändern.
(3) Soweit das 4dstudio dem Kunden vertraglich schutzrechtsfähige
Lieferungen und Leistungen bzw. Lizenzen überläßt,
sind sich die Parteien einig, daß vorbehaltlich
einer ausdrücklich entgegenstehenden Vereinbarung
im Vertrag bzw. in der Lizenzvereinbarung die Schutzrechte
und Lizenzen im Verhältnis zwischen den Parteien
ausschließlich dem 4dstudio zustehen. Dies gilt
auch für weitere Zusätze, Verbesserungen
oder Modifikationen der Lieferungen und Leistungen
unabhängig davon, ob diese unter Mitwirkung des
Kunden entstanden sind. Der Kunde erhält - vorbehaltlich
einer ausdrücklichen entgegenstehenden Vereinbarung
im Vertrag oder Lizenzvereinbarung - nur die einfache,
nicht übertragbare und auf die Dauer des Vertrages
mit dem 4dstudio begrenzte Berechtigung, die betreffende
Lieferung oder Leistung vertragsgemäß zu
nutzen. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt
erst im Zeitpunkt vollständiger Bezahlung. Hinsichtlich
für den Kunden erstellter Software überträgt
das 4dstudio nur insoweit die Nutzungsrechte an den
Kunden, wie das 4dstudio selbst von Dritten Nutzungsrechte
an der benutzten Software erhalten hat, es sei denn,
das 4dstudio ist der alleinige Ersteller der Software.
Das Urheberrecht sowie der Quellcode erstellter Programme
verbleiben, soweit vertraglich nicht anders geregelt,
beim 4dstudio.
(4) Das 4dstudio steht dafür ein, daß durch
die Ausübung der dem Kunden vertragsgemäß
eingeräumten Rechte zur Nutzung von Lieferungen
und Leistungen vom 4dstudio keine Rechte Dritter verletzt
werden. Falls Dritte gegen den Kunden Ansprüche
geltend machen, die auf eine Verletzung eines Schutzrechts
des Dritten durch den vertragsgemäßen Gebrauch
der dem Kunden vom 4dstudio überlassenen Lieferungen
und Leistungen sind, wird der Kunde das 4dstudio unverzüglich
schriftlich benachrichtigen. Das 4dstudio ist verpflichtet
und berechtigt, den Kunden nach seiner Wahl auf eigene
Kosten gegen die Ansprüche der Dritten zu verteidigen
oder zur Abwendung eines Rechtsstreits den Verletzungsvorwurf
durch Änderung der Leistung oder auf andere Weise
zu beseitigen.
(5) Soweit dem Kunden des 4dstudio ein zeitlich beschränktes
Nutzungsrecht für die Programme oder Lieferungen
und Leistungen eingeräumt worden ist oder das
Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der
Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuelle
Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und
Werbehilfen an das 4dstudio zurückzugeben. Der
Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit
er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung
verpflichtet ist, von seinem Computersystem. Der Kunde
gibt auch sämtliche anderen Gegenstände
und Unterlagen unverzüglich, spätestens
jedoch zwei Wochen nach Vertragsbeendigung, auf eigene
Kosten und Gefahr an das 4dstudio zurück.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, durch geeignete Vorsorgemaßnahmen
(z.B. Geheimhaltung von Paßwörtern) sicherzustellen,
daß die Nutzung der vom 4dstudio erbrachten
Lieferungen und Leistungen im vorstehenden Sinne durch
Dritte unterbleibt. Im Falle eines Verstoßes
des Kunden gegen diese Pflicht ist das 4dstudio berechtigt,
nach seiner Wahl die Leistungen ganz oder teilweise
mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen
oder das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
(7) Grundsätzlich unterliegen alle Leistungen
des 4dstudio als geistige Schöpfungen dem Urheberrechtsgesetz.
Dies sind insbesondere Texte, Entwürfe, Layouts,
Zeichnungen, Tabellen, Karten, Fotos sowie Veranstaltungsideen.
Die Nutzungsrechte werden, wenn nicht anders geregelt,
stets für den im Angebot und Auftrag vorgesehenen
Umfang (Vertriebsgebiet, Auflage, Dauer etc.) und
ausschließlich an den Kunden übertragen.
Werden im Rahmen von Präsentationen vorgelegte
Arbeiten voll bezahlt, so gehen die Urhebernutzungs-
und Eigentumsrechte auf den Kunden über.
(8) Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit
von Entwürfen wird die Gewähr seitens des
4dstudio nur nach besonderer Vereinbarung übernommen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die im Angebots und/
oder Präsentations-Stadium eingereichten Vorschläge
zu verwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie
urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies
gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter
Form oder durch Dritte.
(9) Originale, die zur Erstellung des Endproduktes
angefertigt werden mußten, insbesondere Illustrationen,
Layouts, Grafiken, Fotos usw. verbleiben im Eigentum
des 4dstudio. In der Regel gehen lediglich die Nutzungsrechte
auf den Kunden über. Ein Überlassen der
Originale ist im Einzelfall gegen Entgelt möglich.
(10) Das 4dstudio hat das Recht, alle von ihr entworfenen
Produkte, insbesondere Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften
sowie alle Druckprodukte und Internetseiten mit vollem
Namen und Sitz der Firma in angemessener Schriftgröße
zu zeichnen oder die Leistungen in einem eventuell
vorhandenen Impressum mit den obengenannten Angaben
zu versehen.
(11) Das Eigentum an gelieferten Arbeitsergebnissen
und Gegenständen bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung vorbehalten.
§ 8 Gewährleistung
(1) Das 4dstudio weist darauf hin, daß nach
gegenwärtigem technischem Entwicklungsstand vorübergehende
und unwesentliche Fehler in Softwareprogrammen nicht
völlig ausgeschlossen werden können.
(2) Das 4dstudio haftet nicht für die Richtigkeit
aller dem 4dstudio überlassenen Textangaben,
Fotos und Illustrationen und deren Nutzung. Für
fernmündlich durchgegebene Korrekturen übernimmt
das 4dstudio keine Haftung. Satzfehler werden kostenfrei
berichtigt; dagegen werden von der Druckvorlage erforderliche
Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen
nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
Für die Rechtschreibung ist das Manuskript maßgebend.
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung
obliegt dem Kunden. Die Gefahr etwaiger Fehler in
der Druckvorlage oder sonstigen Manuskripten geht
mit der Freigabeerklärung für den Druck
oder die sonstige Produktion auf den Kunden über.
Delegiert der Kunde im Ausnahmefall die Freigabe in
ihrer Gesamtheit oder in Teilen an das 4dstudio, stellt
er sie von der Haftung frei. Bei farbigen Reproduktionen
können in allen Druckverfahren geringe Farbabweichungen
vom Original nicht beanstandet werden. Die Anzeige
von Internetseiten kann je nach den verwendeten Programmen
beim Betrachter in Form und Farbe vom Präsentationsentwurf
abweichen.
(3) Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit
der gelieferten Leistungen in jedem Falle unverzüglich
nach Erhalt zu prüfen.
(4) Beanstandungen durch den Kunden müssen innerhalb
einer Woche nach Empfang der Ware und schriftlich
erfolgen. Verdeckte Mängel, die nach der unverzüglichen
Untersuchung nicht zu finden sind, können nur
innerhalb von einem Jahr nach Empfang der Ware gegenüber
4dstudio geltend gemacht werden. Sofern keine der
Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt,
oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin
aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden
zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung des
4dstudio mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
(5) Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde
kostenlose Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung
innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Schlägt
die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, verweigert
das 4dstudio die Nacherfüllung, oder ist die
den Kunden zustehende Art der Nacherfüllung unzumutbar,
so hat der Kunde das Recht, eine Minderung des Kaufpreises
zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten,
nach Maßgabe des § 9 Schadensersatz wegen
Nichterfüllung oder Erstattung seiner vergeblichen
Aufwendungen geltend zu machen. Eine Nachbesserung
gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen,
wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache
oder des Mangels oder den sonstigen Umständen
etwas anderes ergibt.
(6) Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen,
wenn der Kunde von sich aus in die Arbeitsergebnisse
des 4dstudio eingreift, sie wie auch immer modifiziert,
unabhängig in welchem Umfang solche Modifikationen
stattfinden oder stattgefunden haben. Als Modifikation
gilt auch die Übersetzung in eine andere Programmiersprache.
(7) Die genannten Gewährleistungsansprüche
wegen Mängel der gelieferten Produkte verjähren
innerhalb von einem Jahr nach deren Ablieferung bei
dem Kunden.
§ 9 Haftung
(1) Das 4dstudio haftet nur dann für Schäden,
wenn das 4dstudio seine gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht
(Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden
Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz des 4dstudio zurückzuführen
ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht, so ist die Haftung des 4dstudio auf
den Schaden beschränkt, der für das 4dstudio
bei Vertragsschluß vernünftigerweise vorhersehbar
war. Die Haftung für Schäden aus Verzug
und anfänglicher Unmöglichkeit ist der Höhe
nach auf den Betrag der einzelvertraglich vereinbarten
Vergütung, bei Dauerschuldverhältnissen
auf die vertraglich vereinbarte Jahresgebühr
beschränkt.
(2) Die Haftung des 4dstudio wegen Personenschäden,
abgegebener Garantien, sowie aufgrund zwingender gesetzlicher
Vorschriften bleibt unberührt.
§ 10 Geheimhaltung
Soweit nicht einzelvertraglich weitergehende Vertraulichkeitspflichten
vereinbart sind, sind beide Parteien zur Geheimhaltung
aller ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden
Informationen über den Geschäftsbetrieb
des anderen, insbesondere Interna, Geschäftsgeheimnisse
und Kunden, die bei Anlegung eines vernünftigen
kaufmännischen Maßstabes als geheimhaltungsbedürftig
anzusehen sind, verpflichtet. Die Geheimhaltungspflicht
besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit
hinaus.
§ 11 Konkurrenzausschluß
Das 4dstudio verpflichtet sich, den Kunden über
eventuelle Konkurrenzkonflikte zu informieren und
gewährt auf Verlangen einen Konkurrenzausschluß
für im einzelnen festzulegende Produkte oder
Dienstleistungen. Mit der Einräumung des Konkurrenzausschlusses
verpflichtet sich der Kunde, für die Dauer des
Vertrages keine Konkurrenzunternehmen des 4dstudio
mit Lieferung und Leistung im Bereich des Vertragsgegenstandes
zu beauftragen.
§ 12 Subunternehmer
Das 4dstudio ist berechtigt, sich zur Erfüllung
seiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber
dem Kunden der Hilfe geeigneter Dritter zu bedienen.
Die Auswahl liegt, soweit sich der Kunde nicht ausdrücklich
und schriftlich ein Mitspracherecht vorbehalten hat,
im Ermessen des 4dstudio. Das 4dstudio haftet für
Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen gemäß
§ 278 BGB im Rahmen der in § 9 dieser AGB
bestimmten Schranken.
§ 13 Weiterveräußerung
(1) Soweit nicht vertraglich ausdrücklich anders
vereinbart, erbringt das 4dstudio seine Lieferungen
und Leistungen zum Zwecke der Nutzung im Geschäftsbetrieb
des Kunden.
(2) Vertreibt der Kunde die vom 4dstudio erbrachten
Lieferungen und Leistungen seinerseits an Dritte (Endkunden)
weiter oder benutzt er die vom 4dstudio ihm vertraglich
bereitgestellte Infrastruktur zur Erbringung von Leistungen
an Endkunden, so verpflichtet sich der Kunde, beim
Weitervertrieb die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes
und den neusten Stand der Technik zu beachten. Er
ist gehalten, öffentliche Äußerungen
insbesondere durch Werbung oder bei der Kennzeichnung
nur bestimmter Eigenschaften oder Lieferungen und
Leistungen des 4dstudio zu unterlassen, denen das
4dstudio nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt
hat. Er hat alles zu unterlassen, was geeignet sein
kann, den guten Namen und den Ruf der Lieferungen
und Leistungen des 4dstudio zu beeinträchtigen.
(3) Zum Weitervertrieb der Lieferungen und Leistungen
des 4dstudio berechtigte Kunden haben nicht das Recht,
das 4dstudio rechtsgeschäftlich zu vertreten.
Sie sind verpflichtet, jeden Anschein der Berechtigung
zu vermeiden, unmittelbare vertragliche Beziehungen
zwischen den Endkunden und dem 4dstudio herzustellen
und die Vertragsbeziehung mit den Endkunden ohne Einbeziehung
des 4dstudio abzuwickeln. Das 4dstudio ist berechtigt,
Anfragen der Endkunden und den direkten Kontakt mit
ihnen abzulehnen.
(4) Im Falle des Weitervertriebes von Lieferungen
und Leistungen des 4dstudio im Sinne der vorstehenden
Absätze ist der Kunde verpflichtet, seine Endkunden
zur Einhaltung der AGB zum Schutz der Rechte des 4dstudio
und der Integrität der Lieferungen und Leistungen
des 4dstudio enthaltenen Bestimmungen, sowie der entsprechenden
einzelvertraglichen Bestimmungen zu verpflichten.
Der Kunde stellt das 4dstudio von Ansprüchen
Dritter frei, die aus dem Verstoß seiner Endkunden
gegen die betreffenden Bestimmungen resultieren.
§ 14 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde kann gegen das 4dstudio gerichtete
Ansprüche nur mit schriftlicher Zustimmung des
4dstudio an Dritte abtreten und die Rechtstellung
aus vom 4dstudio geschlossenen Verträgen nur
mit schriftlicher Zustimmung des 4dstudio auf Dritte
übertragen.
(2) Der Kunde darf gegen Ansprüche des 4dstudio
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten
Forderungen aufrechnen.
(3) Gerät der Kunde mit Zahlung aus einem mit
dem 4dstudio abgeschlossenen Einzelvertrag in Verzug,
so kann das 4dstudio die Erfüllung fälliger
Lieferungen oder Leistungen im Rahmen der sonstigen
Geschäftsbeziehung zum Kunden verweigern, bis
der Verzug beseitigt ist.
§ 15 Datenschutz
(1) Das 4dstudio weist gemäß §§
33 BDSG, 3 TDDSG und 3 TDSV darauf hin, daß
personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung
gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde erteilt
hierzu mit Vertragsabschluß seine Zustimmung.
Er kann diese jederzeit gem. § 3 Abs. 6 TDDSG
widerrufen.
(2) Das 4dstudio ist berechtigt, die Bestandsdaten
seiner Kunden zu verarbeiten und zu nutzen, soweit
dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur
Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten
Gestaltung seiner Leistungen erforderlich ist. Der
Kunde kann dieser Verwendung seiner Daten widersprechen.
Das 4dstudio wird den Kunden auf Verlangen jederzeit
über den gespeicherten Tatbestand, soweit er
ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft
erteilen.
(3) Das 4dstudio weist den Kunden ausdrücklich
darauf hin, daß der Datenschutz für Datenübertragungen
in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigem
Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet
werden kann. Der Kunde weiß, daß der Provider
das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und
auch weiterer dort abgelegten Daten den Kunden aus
technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Aus andere
Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch
in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen
und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für
die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten
und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt
der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
§ 16 Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel
(1) Jegliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden
oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages
bedürfen der Schriftform, ebenso wie die Abänderungen
oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Das
Schriftlichkeitserfordernis nach diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen wird auch durch Erklärung
per Telefax gewahrt. Das 4dstudio kann für besondere
Geschäftszweige in seinen Angeboten vorsehen,
daß abweichend von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Verträge auch durch elektronische Willenserklärungen
geschlossen und geändert werden können.
(2) Für die vom 4dstudio auf Grundlage dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen
Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche
gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß
der Bestimmung zum einheitlichen UN-Kaufrecht über
den Kauf beweglicher Sachen.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der
Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen
oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Hannover.
(4) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden,
so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen
Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende
oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie
sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen
Ergebnisses vereinbart hätten, wie sie die Unwirksamkeit
der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes
gilt für Unvollständigkeiten.
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