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I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen
(im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen
durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen
und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung
oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den
Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials
zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses
schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen
keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese
schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung
auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für
alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen
und Leistungen des Fotografen.
II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes
Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher
technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere
auch für elektronisches oder digital übermitteltes
Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen
gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte
Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz
handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge
oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die
zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des
Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz
hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich
zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen
Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung
weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung
oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials
betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen.
Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäss,
vertragsgemäss und wie verzeichnet zugegangen.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches
Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene
oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen
gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag
von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen
für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und
in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde
angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen
der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich
das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das
Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse
zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung,
Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung
ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
* eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung,
insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten,
bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
* jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung
des Bildmaterials,
* die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des
Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische,
optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien
wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher,
Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen
Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
* jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten
auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
* jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet
oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen
Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive
des Kunden handelt),
* die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege
der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern,
die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder
zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing,
Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung
eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen
und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das
Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert
oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten
Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht
auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials
ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung
des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier
Zuordnung zum jeweiligen Bild.
IV. Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung
von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn,
es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular
beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über
das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung
von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,
Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die
Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus
der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart
worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht
der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar
versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des
Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß
Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für
eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich
zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B.
Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für
erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen
etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten
des Kunden.
4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann
in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene
und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für
Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich
einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens
€ 75,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts
ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig
ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber
entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VI. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich
nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung,
spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert
zurückzusenden; beizufügen ist ein Belegexemplar.
Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen
Genehmigung des Fotografen.
2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des
Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial
lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder
Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das
Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach
Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine
andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser
Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich
bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch
den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung.
Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung
während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen
erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe
des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe
in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen,
vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem
oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein
Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu
zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials
(Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.V.1.oder
2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe
von
€ 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge
oder Dia-Duplikate
€ 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder
andere Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden
gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne
dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen
hat in Höhe von
EUR 40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
EUR 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
EUR 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
EUR 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem
Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend
dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren
Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien
bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw.
geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne
Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild
an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden
ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars
zu zahlen.
6. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden
keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VIII.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als
vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder
mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien
verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine
sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der
angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten
kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde
Vollkaufmann ist, Hannover. |